Hinweise an alle Nutzer des Ost-Fluggeländes Erlau! Stand 24.10.2024
Der Gestattungsvertrag für unser Gelände wurde signifikant verschärft.
Die Gemeinde kann jederzeit den Startplatz sperren, wenn
– der vorgegebene Landeplatz von den Piloten nicht angeflogen wird
– durch Landungen Sachschäden entstehen
– wenn nicht ordnungsgemäß und an den vorgegebenen Parkplätzen geparkt wird
– wenn für den öffentlichen Verkehr gesperrte Wege zum Startplatz mit privaten Kraftfahrzeugen befahren werden
Außenlandungen sind unbedingt zu vermeiden und werden mit Flugverbot geahndet.
Bitte daher bevorzugt den leichter anzufliegenden neuen Landeplatz Richtung Rodenstein nutzen!
Wirkliche Notlandungen sind natürlich immer möglich – dies ist jedoch die absolute Ausnahme.
Die Außenlandungen in unserem Gebiet passieren in der Regel durch falsche Flugplanung wegen zu spätem Abfliegen vom Hang.
Regel: Sobald man unter Baumwipfelhöhe des Starthanges gesunken ist, muss in Richtung Landeplatz abgeflogen werden.