Hinweise an alle Nutzer des Ost-Fluggeländes Erlau!

Aufgrund der Vorkommnisse an den Flugtagen 07. & 08.02.2023 durch Piloten, die nicht auf den beiden offiziellen Landeplätzen gelandet sind, ist wiederum ein Beschwerdeschreiben der umliegenden Wiesenbesitzer beim DHV eingegangen.
Unser Fluggelände ist durch solche Aktionen stark gefährdet; daher sind leider entsprechende Maßnahmen erforderlich.
Zukünftig ist der Verein gezwungen, solche Vergehen mit einem Flugverbot von bis zu 3 Monaten zu ahnden.

Diese Maßnahme wurde auch vom DHV empfohlen, der gegebenenfalls auch selbst Flugverbote aussprechen wird.
Sollte es Piloten geben, die eine private / individuelle Regelung mit den entsprechenden Grundstückseigentümer haben, ist diese schriftlich dem Vorstand nachzuweisen.
Ansonsten wird ab sofort jedes Fehlverhalten mit Startverbot vom ODC Startplatz geahndet.
Wirkliche Notlandungen sind natürlich immer möglich.

Es tut uns leid, solche Maßnahmen ergreifen zu müssen, aber anders bringen wir in Erlau keine Ruhe mit den uns nicht gut gesonnenen Grundstücksbesitzern und Pächtern rein.