Fluggelände Erlau - News

Jeder Pilot hat die Pflicht, sich am Flugtag über den aktuellen Stand der Gelände Regeln in Erlau per selbst-Briefing über diese Webseite zu unterrichten.

Info 06.03.2024:
Auf Grund der angespannten Lage wurde die Liste der Einweisungsberechtigten reduziert.

Info 05.03.2024:

Leider war der Saisonauftakt in Erlau am 03.03.2024 wieder einmal ein Tiefpunkt.

Es gab eine Vielzahl von Außenlandungen, und immer noch ein paar nicht einsichtige Piloten, die ihre persönliche Freiheit über die Regeln des Geländes stellen wollen.
Der Vorstand hat in monatelanger intensiver Arbeit wieder ein gutes Verhältnis mit der Gemeinde und der Unteren Naturschutzbehörde herbeigeführt.

Es steht eine Verlängerung der Genehmigung für unser Fluggelände im Gemeinderat Fränkisch-Crumbach an, beschlossen ist diese jedoch noch nicht.
Wir wollen uns unsere Arbeit und unser Fluggebiet nicht von uneinsichtigen Piloten kaputt machen lassen!

Wer die beiden Landeplätze wiederholt nicht trifft, der ist entweder nicht weit genug in seiner fliegerischen Entwicklung, oder ein Egoist, dem unser Verein und unser Fluggelände egal sind.
Beides können wir in Erlau nicht brauchen!

Daher werden wir bei Fehlverhalten mündlich abmahnen und Flugverbote aussprechen; in schwerwiegenden Fällen schriftlich über den DHV mit 6 Monaten Flugverbot.
Wir sind sehr enttäuscht, erneut diese Drohung aussprechen zu müssen.

Info 02.03.2024:
Fluggebiet geöffnet.
Bitte haltet euch an die Gelände Regeln, um unser Fluggebiet zu erhalten.

Aktueller Status ab 02.06.2021:
Der Parkstreifen an der „Schranke“ wurde mit Baumstämmen blockiert. Die Gemeinde will das Parken dort ab sofort nicht mehr tolerieren.
Sie wird Kontrollen durchführen; wer irgendwo am geschotterten Weg zwischen Erlau und Nonrod parkt, muss mit einem Strafzettel rechnen.

Zum Parken bitte diese News Seite beachten:
https://www.ersterodc.de/parken-am-holunderhof/

Sehr wichtig:
Jeder Pilot hat es durch sein Verhalten mit in der Hand, ob das Gelände offen bleibt.
Hierzu gehört insbesondere:
– landen nur auf der aktuell freigegebenen Landefläche
– hohes Gras möglichst schonend durchqueren (bereits vorhandene Spuren nutzen)
– auf der Straße mit dem Auto langsam fahren und großen Traktoren und Landmaschinen Platz machen (das kann auch einmal bedeuten, dass man bis zu einer Ausweich Stelle rückwärts fahren muss!)

 

Flugberechtigung Mitglieder / Gäste / Tandempiloten

ODC Mitglieder

  • mit Gelände- und Gefahreneinweisung (siehe Punkt Einweisung).
  • mit Baumrettungsset

Gäste
sind unter folgenden Voraussetzungen herzlich wilkommen:

  • Sind bereits ein Jahr im Besitz des A-Scheins
  • mit Gelände- und Gefahreneinweisung (siehe Punkt Einweisung).
  • mit Baumrettungsset
  • Haben sich unter Gästeregistrierung rechtzeitig angemeldet

Tandempiloten

Für die Durchführung von kommerziellen Tandemflügen erheben wir eine Gebühr von 5 € pro Fluggast für die Nutzung der 1.ODC Infrastruktur; egal ob der Tandempilot Gast oder Vereinsmitglied ist.
Diese Gebühr ist in der Regel im Bus zu zahlen; ansonsten bitte an den Vorstand wenden.
Alle Tandempiloten müssen sich, sofern sie kein Vereinsmitglied sind, für einen der 10 verfügbaren Gästeplätze registrieren.
Wenn der Bus fährt, ist die Auffahrt auch für den Passagier frei.


Kollegiales Miteinander

Die Flugberechtigung zu haben, heisst nicht, dass man sich jederzeit in Erlau raushauen darf und kann.
Das Gelände ist sehr beliebt, und an guten Tagen richtig voll.

Aber, um unser aller Sicherheit willen: es können je nach aktuellen Bedingungen nicht alle Piloten gleichzeitig starten oder in der Luft sein.
Dann muss man eben mit dem Start warten, oder auch mal woanders hinfliegen und nicht stundenlang an der gleichen Stelle soaren.

Der Vorstand bittet daher alle Piloten, sich kollegial zu verhalten, auf die erfahrenen Vereinspiloten zu hören, und auch mal die eigenen Ambitionen zu Gunsten anderer zurückzustellen.
Je nach Notwendigkeit wird ein Startleiter eingesetzt, der dann an diesem Tag weisungsberechtigt ist.
Schöner wäre es, wenn wir auf ein Tragen der Startleiterweste verzichten könnten.


Danke dass du unsere Regeln beachtest !
Trotz aller Betreuung und Beratung gilt: Jeder Pilot fliegt eigenverantwortlich und trifft seine Startentscheidung selbst.

Einweisung

Du bist noch nicht in Erlau geflogen, dann brauchst du vor deinem ersten Flug dort eine Gelände- und Gefahreneinweisung von einem unserer Einweisungsberechtigten.

Wenn du Interesse an einer Einweisung hast, melde dich bitte über unser Formular an.

Die Anmeldung über die PayPal Gästeregistrierung erfolgt erst nach der Vereinbarung eines Einweisungstermins!

Wir führen die Einweisungen nach Bedarf durch, und zwar grundsätzlich nur an Flugtagen, damit du im Anschluss deinen Erstflug in Erlau machen kannst.
Da sich Wind und Wetter bekanntermaßen leider nicht vorbestellen lassen, können wir die Termine nur kurzfristig ankündigen. Hierzu wirst du von uns per E-Mail eine Information erhalten.

Einweisungsberechtigte dürfen auch spontane oder individuell terminierte Einweisungen machen (z.B. als sinnvolle Nutzung der Zeit beim „Parawaiting“).
Bedenkt jedoch, dass an einem Flugtag auch die Einweisungsberechtigten nach Erlau kommen um zu fliegen!

Bitte ausdrucken und mitbringen (sonst kann die Einweisung nicht gemacht werden):

Geländeinformation

Geländeinformationen

Fluggeräte: GS
Pilotenvoraussetzung: Siehe Flugberechtigung
Position Startplatz: 49 44 34,7 N
08 49 20,5 E
Startrichtung: 70° – 110°
Starthöhe: 390 m
Höhendifferenz: 180 m
Position Landeplatz: 49 44 31,4 N
08 50 03,3 E
Karte: Topografische Karten:
No. 6218 Neunkirchen und
No. 6219 Brensbach

– Das Gelände ist ein Soaringhang und bedarf einiger Erfahrung. Im Winter wird oft in engem Aufwindband geflogen

– Bitte beachtet die Vorflugregeln am Hang und die Bäume!

Frühlingsfliegen

Luftraum

Luftraumuntergrenzen beachten:
Stand März 2021:
Startplatz Erlau und Richtung Norden/Westen: 3500 ft = 1067 m
Richtung Osten: 5500 ft = 1676 m
Richtung Süden: FL 100 = 3048 m
westlich von Bensheim: 4500 ft = 1372 m

Aktuelle ICAO Karte online:
https://secais.dfs.de/pilotservice/service/aup/aup_edit_map.jsp
=> Karte => ICAO

Alle Angaben ohne Gewähr

Startplatz

Höhe: 390 m MSL

Koordinaten: N 49° 44‘ 33‘‘ O 8° 49‘ 17‘‘

Geneigter Startplatz

Der Startplatz fällt nach links ab. Daher richtet sich der Schirm beim Aufziehen tendenziell nach links aus.

Nach der Kontrollphase muss der Schirm so ausgerichtet werden, dass ein Abflug Richtung Platzmitte möglich ist.

Kollisionsgefahr

Startende Piloten müssen vor dem Start auf freien Luftraum achten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich bereits fliegende Piloten noch auf Startplatzhöhe befinden.

Startabbruchlinie

5 Meter vor der Kante muss die Startentscheidung getroffen sein. Ein späterer Startabbruch kann gefährlich sein, insbesondere wegen des Felsabbruchs unterhalb der Startfläche.

Leewirkung bei Seitenwind

Während der Startphase ist auf die Windrichtung zu achten. Seitenwind verursacht Turbulenzen in der Startschneise.

 

Für einen sicheren Start und kameradschaftliches Miteinander bei viel Betrieb
– Startbereich immer bis zum Waldrand zum Starten freihalten
– Packsäcke nur im Aufenthaltsbereich bei den Bänken deponieren
– Leinen sortieren im oberen Bereich des Startplatzes
– fertig eingehängt zum eigentlichen Startbereich gehen
– anderen beim Auslegen helfen
Danke!


Startplatz

Startplatz

Landeplatz

Höhe: 210 m MSL

Koordinaten: N 49° 44‘ 31‘‘ O 8° 50‘ 01‘‘

 

Ab sofort ist jegliches Landen auf dem alten Landeplatz („Dreieck“) untersagt. 

Zulässige Landeflächen: siehe Übersichtskarte.

Parken
Parken könnt ihr:
– Am Bestattungswald (offizieller Parkplatz)
– Am Wanderparkplatz Rodenstein (offizieller Parkplatz)
– Am Holunderhof  (Bitte 5 EUR Tagesparkgebühr unaufgefordert zahlen!)

Auf der Straße von Fränkisch-Crumbach in Richtung Nonrod herrscht Parkverbot, bitte in diesem Bereich nicht parken!

Langsam Fahren!
Auf den Zufahrtsstraßen zum Fluggelände außerhalb Fränkisch- Crumbach gelten max. 30 km/h.
Bitte unbedingt wegen der Staubentwicklung langsam fahren. Die Anwohner und Wanderer danken es euch!

Flugschulen
Bitte die Schüler in Nonrod oder auf dem Parkplatz zur Ruine Rodenstein parken lassen und dann zum Holunderhof shutteln

Bus

Juhuu – wir haben einen Shuttlebus!
– dieser darf am Landeplatz halten und bis zum Startplatz hoch fahren. 🙂
– eine Auffahrt kostet für Mitglieder und registrierte Gäste ein freundliches Danke!
– Flugschüler wenden sich bezüglich der Auffahrt bitte an ihre Flugschule.

(es gibt keine Garantie dass der Bus fährt. Fährt er nicht ändert das nichts an den sonstigen Bedingungen)

LuftraumErlau

 

Flugschulen

Wir fördern den Flugsport und kooperieren daher mit diesen Flugschulen.

Klarstellungen zu einigen Regelungen für mit dem Verein kooperierenden Flugschulen und deren Flugschüler

Das Regelwerk des 1.ODC ist den Flugschulen bekannt und wird an die Kunden weitervermittelt.
Die Flugschulen sorgen für die Einhaltung der Geländeregeln.
Die Regelungen für Gastfliegen finden bei Flugschülern keine Anwendung (auch nicht teilweise).

Zu den Flugschülern gehören Personen die in einem Vertragsverhältnis zu einer mit dem Verein kooperierenden Flugschulen stehen und noch nicht Inhaber eines A-Scheins oder B-Scheins sind.
Ausgebildete Piloten die Inhaber eines A oder B-Scheins sind, sich aber von einer Flugschule betreuen lassen oder z.B. in Tandemausbildung sind, sind keine Flugschüler, für diesen Personenkreis findet die Gästeregelung Anwendung.

Die Flugschulen organisieren den Transport Ihrer Flugschüler in Eigenregie möglichst durch Sammeltransport, max. bis zur Schranke. Ansonsten wird auf den Abschnitt „Anfahrt und parken“ aus der Einweisung für das Fluggelände Erlau verwiesen.
Der Vereinsbus, der gemeinsam mit dem Verein „Lindenfelser Gleitschirmflieger“ gehalten wird, steht den Flugschulen nicht zur Verfügung

Zu Erlau oberer Startplatz:
Eine der Auflagen des DHV ist, dass an Start- und Landeplatz jeweils ein Fluglehrer anwesend sein muss um den Schulungsbetrieb durchzuführen.
Schulungsbetrieb kann grundsätzlich morgens bis 11.00 Uhr stattfinden. Nach 11.00 Uhr nur, wenn keine Vereinsmitglieder starten möchten.
Die Fluglehrer sind gehalten die Flugbahn Ihrer Flugschüler so zu leiten, dass sie landeplatzorientiert, weg von Hang und Freifliegern im Aufwindband führt.

Notfall

Notfallplan
– Tel: 112 Das Rettungsfahrzeug zum „Rettungspunkt ERB 153“ anweisen (am Holunderhof).
– Dort das Rettungsfahrzeug weiter leiten.
– Im Bedarfsfall dann bei der Leitstelle direkt angeben, dass der Fahrer zum Gleitschirmstartplatz fahren muss.
– Wichtig! Unbedingt nachfragen ob der Fahrer weiß, wo der Gleitschirmstartplatz ist!
– Falls nicht: Das Rettungsfahrzeug vom Rettungspunkt ERB 153 weiter Richtung Nonrod leiten,
– Nach ca. 400 Meter in der 90° Rechtskurve geradeaus weiter auf dem Waldweg und dann nach 100 Meter die erste links.
Hier gehts zu unserem Skript, wie man sich im Falle einer Baumlandung verhält

Übungshang

Info 02.03.2024:
Übungshang ist geöffnet.

– Bitte vor Betreten des Übungshangs unbedingt bei Birgit Wendel im Holunderhof melden.
  (Wenn dort Kühe weiden oder das Gras hoch steht darf dieser NICHT benutzt werden.)
– Bei Betreten und Verlassen des Übungshangs ist das Tor ordnungsgemäß zu verschließen!
– Gelandet wird in der Regel hinter dem unteren Zaun.
Wichtig: Die Zauntore müssen unbedingt ordnungsgemäß verschlossen werden; es sind schon Kühe weggelaufen, was uns gehörig Ärger eingebracht hat…

Es sind schon einige unschöne Landungen auf dem Übungshang passiert! Daher bitte nicht VOR dem Zaun landen!

Für Freiflieger ist die Gästeregistrierung auch für den Übungshang notwendig!

 

Zugang zum Übungshang

Übungshang Zugang

Neues Eingangstor (April 2021)

Übungshang Tor

Blick Richtung Osten

Übungshang

interaktive Übersichtskarte