Mehrere Tage Ostwind, und es gibt leider wieder die üblichen Probleme:

Piloten landen trotz Verbot auf dem alten, nicht mehr zulässigen Landeplatz („Dreieck“), und die Eigentümer sind verärgert, da sie im letzten Jahr sogar den DHV angeschrieben hatten, um das Landeverbot auf Ihren Flächen mit Nachdruck auszusprechen.

Für die Eigentümer zählt das Argument nicht, dass es sich hierbei um Sicherheits-Außenlandungen handelt, weil sich die Windverhältnisse kurz vor der Landung verändert haben.
Für einen nicht-Flieger sieht jede Landung gezielt und gewollt aus, solange man nicht erkennbar „einschlägt“.

Es sind wieder Gleitschirme in Obstbäumen hängen geblieben, und niemand hat es für nötig befunden, zu Familie Dörr zu gehen und sich dafür zu entschuldigen.
Auch das Argument „das Gras ist ja zur Zeit noch niedrig“ zieht nicht; was zulässig ist und was nicht, hat der einzelne Pilot nicht zu entscheiden.

Wir haben die auf unserer Webseite und der Tafel am Startplatz ausgewiesenen ganzjährig anfliegbaren Landeflächen, und das muss genügen.

Also:
– Fliegt rechtzeitig vom Hang ab, damit Ihr die beiden Landeplätze sicher erreichen könnt; auch wenn sich beim Anflug noch zusätzliches Sinken einstellen sollte!
– Geht nach Außenlandungen zu Familie Dörr (erster Bauernhof nach dem Landeplatz), entschuldigt Euch, und sagt wenn etwas kaputt gegangen ist (Zaun, Äste, …).
Es geht um die Geste, und um den persönlichen Kontakt!
– Außenlandegebiet ist die komplette „Dreieck“ Fläche südlich der Straße nach Erlau, und das gesamte Gelände westlich der Windfahne an unserem Landeplatz!
– Wem der in Erlau verbliebene Landeplatz zu klein ist, der soll besser den neuen Landeplatz in Richtung Rodenstein anfliegen, vor dem bequem abgeachtert werden kann!
– Sprecht andere Piloten bei Fehlverhalten an, und bittet sie, wie beschrieben zu verfahren.