Liebe Mitglieder,

vermehrt treffen bei uns Anfragen ein, wie der 1. ODC auf die Lockerungen des Flugverbots reagiert.
Dazu möchten wir hier kurz Stellung nehmen:

aktuell bieten sich uns zwei Möglichkeiten:

1. Wie bisher bleiben die Gelände gesperrt.
2. Wenn Landesverordnungen es zulassen kann der Flugbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden.

Wir haben beschlossen auf eine eindeutige Erlaubnis der Landesregierung zu warten bis wir unsere Gelände wieder öffnen.
Das einzige Bundesland für welches bisher eine solche Erlaubnis herausgegeben wurde ist Rheinland-Pfalz.

Das Bedeutet für euch, die Gelände bleiben weiterhin geschlossen bis wir hier eine belastbare Aussage erhalten.
Sofern dann keine regionalen/kommunalen Einschränkungen dagegen sprechen können wir die Gelände wieder öffnen.
Damit folgen wir der Empfehlung des DHV um uns Ärger, mögliche Anzeigen und Rechtsunsicherheiten zu ersparen.

Sollten sich hier in der nächsten Zeit Änderungen ergeben werden wir euch das natürlich mitteilen.

Bis dahin habt noch etwas Geduld und bleibt Gesund

Euer Vorstand des 1.ODC